Begriff:
„Lifetime-Zugang“ bezeichnet den Zugang zu den im jeweiligen Lifetime-Produkt beschriebenen Inhalten und Funktionen für die Dauer des operativen Betriebs des Online-Dienstes „music2me“.
Operativer Betrieb:
Ein solcher liegt vor, solange die Plattform für Endkund:innen im Wesentlichen in vergleichbarem Umfang bereitgestellt wird. Branchenübliche Anpassungen (z. B. UI-Änderungen, technische Updates, Austausch einzelner Kursinhalte, Programmbereinigung) bleiben vorbehalten.
Ende des Lifetime-Zugangs:
Der Lifetime-Zugang endet, wenn
der Endkund:innen-Betrieb von music2me dauerhaft eingestellt wird oder
die Kernleistungen des gebuchten Produkts dauerhaft (> 180 Tage) nicht mehr erbracht werden.
Nicht übertragbar / Missbrauch:
Lifetime-Zugänge sind personengebunden und nicht übertragbar. Bei nachweislich missbräuchlicher Nutzung kann der Zugang gesperrt werden.
Widerruf bei digitalen Inhalten:
Der/die Kund:in stimmt zu, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt die Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 5 BGB (sofern einschlägig).
Leistungsänderungen:
Funktionen oder Inhalte dürfen angemessen angepasst werden, sofern der Kernnutzen des jeweiligen Lifetime-Produkts erhalten bleibt.
Anrechnung bestehender Abonnements:
Beim Erwerb einer Lifetime-Mitgliedschaft wird der zuletzt bereits gezahlte Betrag eines bestehenden oder aktiven Abonnements anteilig auf den Festpreis der Lifetime-Mitgliedschaft angerechnet.
Bei einem Jahresabo erfolgt die Anrechnung zeitanteilig auf die noch verbleibende Laufzeit.
Bei einem Monatsabo bezieht sich die Anrechnung ausschließlich auf den laufenden Monat.
Beispiel: Jahresabo besteht bereits (Laufzeit 12 Monate, Preis = 119 €) und es wird nach 9 Monaten Laufzeit der Lifetime-Zugang erworben. Die verbleibenden 3 Monate (= 25 % der Laufzeit) werden angerechnet. 👉 119 € × 25 % = 29,75 € → die auf den Lifetime-Festpreis angerechnet werden.